Geschrieben von: JoKr Dienstag, den 14. Juni 2016 um 10:07 Uhr
Die Bundesländer müssen im Spitzengespräch mit dem Bund am 16. Juni darüber entscheiden, in wie weit eine Entschädigung von Opfern aus Heimen der Behindertenhilfe möglich ist. Vor fünf Jahren haben Bund, Länder und Kirchen beschlossen, einen Opferfonds für die rund 80.000 Menschen auf den Weg zu bringen, die nach 1949 als Kinder und Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe und Psychiatrien Opfer von Gewalt und Zwangsarbeit wurden. Am 16. Juni verhandeln die Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung über den Fonds. Dazu erklärt der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer: "Die Entschädigung von Kindern und Jugendlichen aus Heimen der Behindertenhilfe und Psychiatrien ist überfällig. Der Runde Tisch Heimerziehung hat 2011 einen Fonds zur Entschädigung von Kindern und Jugendlichen aus Heimen der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Die Opfergruppe aus Heimen der Behindertenhilfe wurde jedoch nicht berücksichtigt. Die Bundesregierung hat vor fünf Jahren zugesagt, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen. Bei dem anstehenden Spitzgespräch am 16.Juni müssen Bund und Ländern endlich im Sinne der Betroffenen zu entscheiden.
Seit Februar liegt ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch. Über die Stiftung 'Anerkennung und Hilfe‘ sollen pauschale Unterstützungs- und Rentenersatzleistungen an die Betroffenen gezahlt werden. Die geschätzten Gesamtkosten für diesen Vorschlag betragen rund 290 Millionen Euro, die sich Bund (ca. 40 Prozent), Länder (ca. 30 Prozent) und Kirchen (ca. 30 Prozent) teilen. Gemeinsam müssen die 16 Bundesländer rund 87 Millionen Euro bereitstellen. Es ist beschämend, dass die Landesfinanzministerkonferenz diesen Vorschlag blockiert und die Pauschalen deutlich senken will. Dieses Geschacher ist aus Sicht der Unionsfraktion gegenüber den betroffenen Menschen absolut unwürdig und nicht länger hinnehmbar. Ehemalige Heimkinder aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrien haben genauso Gewalt und Missbrauch erlitten wie die Opfer aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Neben einem finanziellen Ausgleich muss das erfahrene Leid der Menschen endlich öffentlich anerkannt werden. Viele der rund 80.000 Betroffenen sind jetzt weit über 70 Jahre alt und leiden bis heute an den Spätfolgen. Nach ihrer Zeit in den Einrichtungen war für die meisten ein normales Leben nicht möglich. Ihr Leid ist mit Geld nicht wiedergutzumachen. Aber die Menschen haben eine finanzielle Anerkennung und öffentliche Aufarbeitung verdient. Diese Verantwortung müssen Bund, Länder und Kirchen gemeinsam schultern und den Opferfonds jetzt endlich starten." Die Arbeitsgruppe zur Errichtung des Opferfonds, bestehend aus Vertretern von Bund, Ländern und Kirchen, hatte sich darauf verständigt, jedem Betroffenen eine Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro zu zahlen. Zudem sind Rentenersatzleistungen von 3.000 Euro bzw. 5.000 Euro für erbrachte Arbeitsleistungen, für die der Arbeitgeber nicht in die Rentenkassen eingezahlt hatte, vorgesehen. Die Höhe der Geldpauschale sowie der Rentenersatzleistungen wurde bei einer Anhörung von ehemaligen Heimkindern als zu gering kritisiert. Sie liegt deutlich unter dem, was die Betroffenen aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe als Entschädigung erhalten haben. Der Heimkinderfonds I sah Unterstützungs- und Rentenersatzleistungen in durchschnittlicher Höhe von 17.000 Euro, maximal über 30.000 Euro, vor.