Geschrieben von: Administrator Samstag, den 13. Oktober 2012 um 16:55 Uhr
Nach einer Mitteilung warnt die Berliner Anlaufstelle zur Entschädigung von ehemaliger Heimkindern vor Personen, die ehemalige Heimkinder bei der Antragstellung unterstützen wollen und für ihren Arbeitsaufwand 10% der Entschädigungssumme einfordern. Die ehemaligen Heimkinder, die diese Hilfe in Anspruch nehmen, müssen einen entsprechenden Vertrag unterzeichnen.
Es wird darauf hingewiesen, daß die geleistete Hilfe durch die besagten Personen nicht zu einer Beschleunigung des Entschädigungsverfahrens führt. Zudem wird Hilfe zur Antragstellung bei jeder Anlaufstelle kostenlos gewährt. Es wird daher davor gewarnt, entsprechende Verträge abzuschließen.
Hier können Sie einige solcher Musterverträge als Beispiele sehen. (Klick auf das Bild, vergrößert die Darstellung)
01_AbtretungBild 1: Abtretungserklärung.
01_Treuhand_1Bild 2: Treuhandvereinbarung Seite 1
01_Treuhandvereinbarung 2Bild 3: Treuhandvereinbarung Seite 2