Urteile von Schmerzensgeldansprüchen


Geschrieben von JoKr

Auf dieser Seite werden Entscheidungen und Beispiele zur Höhe von Schmerzensgeldansprüchen nach Vergewaltigung und/oder sexuellem
Missbrauch aufgeführt. An den aufgeführten Beispielen kann man erkennen, dass die Höhe des Schmerzensgeldes, das einem Opfer unter Umständen nach solchen Taten zugesprochen wird, von ganz vielen Faktoren abhängt. Um einen kleinen Einblick darin zu geben welche Faktoren für die Berechnung eine Rolle spielen können, sind diese Beispiele, die in der Rechtszeitschrift "Streit" im April 2000 erschienen sind, hier aufgelistet worden. Deutlich wird in den Folgenden Beispielen, dass die Höhe der Schmerzensgeldbeträge die Strafgerichte in Adhäsionsverfahren und die Zivilgerichte in  Schadenersatzverfahren zusprechen deutlich auseinanderklaffen, was daran liegt, dass die Zivilgerichte und die Strafgerichte bestimmte Begebenheiten anders bewerten. In den Beispielen ist erst der Betrag den das Gericht für angemessen gehalten hat (in DM) und dann eine kurze Begründung, sowie die Fundstelle des Urteils.

10.000 bei reaktiver Depression nach mehrfachen körperlichen Angriffen mit Würgemalen, Schwellungen und Schürfwunden.

1. Einem Langzeit- oder Dauerschaden kommt beim Ausgleich der erlittenen Schäden und Lebensbeeinträchtigungen im Rahmen der Schmerzensgeldbemessung besondere Bedeutung zu.

2. Zur Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Angriff auf eine Frau, die wiederholt an den Haaren nieder gerissen und mit dem Tode bedroht wird, was
eine reaktive Depression mit mehr als drei Monaten Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. (Leitsätze des Einsenders)
OLG Hamm, 07.06.1993, NJW-RR 1 994, 94

10.000 bei sexuellem Missbrauch über 2 Jahre durch den Vater. Hat ein Vater über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren hinweg regelmäßig (hier: in
mindestens 50 Einzelfällen) seine Tochter (beginnend mit deren zwölftem Lebensjahr) sexuell missbraucht,
ist ein Schmerzensgeld in Höhe von10.000 DM angemessen. LG Bonn, 01.06.1992, Az 13 O 114/92, STREIT 1992,116 f.
10.000 Die Geschädigte erlitt durch eine gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung eine Prellung am Hinterkopf, Blutergüsse im Steißbeinbereich,
3. Hämatome im Scheidengewölbe, Würgemale am Hals und Einblutungen im Auge. Sie hatte Todesangst. 3 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Der Täter wurde zu 3Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
LG Dortmund, 17.01.1990, Az 6 O 168/89; in: ADAC Schmerzensgeld Beträge 1999/2000, Lfd. Nummer 19.1140
10.000 Bei brutaler Vergewaltigung eines 16 jährigen Mädchens ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 DM angemessen.
LG Hagen, 25.05.1990; Az 14 O 117/90, in: ZfSch 1990, 301
10.000 bei sexuellem Missbrauch an einer Schülerin mit drei- bis viermaligem Oral- bzw. Analverkehr auf die Dauer von 3 bis 4 Monaten.
Der Beklagte ist der geschiedene Ehemann aus erster Ehe der Mutter der Klägerin. Die Klägerin entwickelte sich zur Bettnässerin und zeigte sexuelleVerhaltensweisen die keineswegs altersgerecht sind. In der schlimmsten Phase hat sich die Klägerin büschelweise Haare aus gerissen und sich Gesicht und Hände zerkratzt.
LG Hannover, 26.07.1993, Az 13 O 121/93; in ADAC Schmerzensgeld Beträge 1999/2000, Lfd. Nummer 19.1153
10.000 und immaterieller Vorbehalt bei sexueller Nötigung der 13-jährigen Tochter. Die sexuellen Nötigungen, verbunden mit Gewaltanwendung und Todes Androhungen, haben die Klägerin in nicht unerheblicher Weise belastet und in ihrer Entwicklung gestört. Dass die Klägerin gerade auch psychisch durch die Taten des Beklagten geschädigt wurde, zumal sie aus einem islamischen Elternhaus stammt, entspricht allgemeiner Erfahrung.
LG Köln, 27.05.1992, Az 2 O 409/91, in: ADAC Schmerzensgeld Beträge 1999/2000, Lfd. Nummer 19.1160
10.000 bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen. Der Vater führte innerhalb eines Monats mit seiner minderjährigen Tochter, 18 bis 20 Mal Geschlechtsverkehr aus.
LG Mosbach, 05.11.1991, Az 1 O 145/91; in: ADAC Schmerzensgeld Beträge 1999/2000, Lfd. Nummer 19.1167
10.000 Schmerzensgeld für das 16 jährige Opfer einer versuchten Vergewaltigung, dem nach Schlägen durch den Täter die Flucht aus dem dritten Stock gelungen war, wo bei es sich ein stumpfes Bauchtrauma, Wirbelsäulenprellung mit einer Fissur im BWK, Stauchung des linken Handgelenks und der Rippenbogenbänder so wie mehrere Prellmarken an bei den Ellenbogen zu gezogen hatte. Die Genugtuungsfunktion ist nicht durch die Verurteilung des Beklagten zu einer Freiheitsstrafe entfallen, denn diese Verurteilung dient in erster Linie den Interessen der Gesellschaft und nicht der Genugtuung der Klägerin
(BGH, NJW 1995, 781 f.). KG Berlin, 13.04.1995, Az 11 U 663/95, KGR Berlin, 1995, 148 f.,
ADAC Schmerzensgeld Beträge 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1188
12.000 bei mehrfacher, brutaler Vergewaltigung.
1. Vergewaltigt der Täter das Opfer mehrfach und unter besonders brutalenBegleitumständen aus Verärgerung über eine Trennung nach längererBeziehung, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 DM keines falls unangemessen.
2. Die Tatsache einer strafrechtlichen Verurteilung des Täters wegen der gleichenTat(en) hat für die Bemessung des Schmerzensgeldes keinerlei Bedeutung.
3. Die (schlechten) wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters und des Opfers sind jedenfalls dann bei der Bemessung des Schmerzensgeldes außer Betracht zu
lassen, wenn das Gericht über die Mindestvorstellung der Klägerin nicht hin ausgeht und dieser Betrag auch bei Berücksichtigung der übrigen Bemessungsgesichtspunkte vertretbar ist.
182 STREIT 4 / 2000 LG Flensburg 29.01.1999, Az 2 O 459/98, NJW 1999, 1640 ff.; VersR 1999, 1378 f.
15.000 bei Vergewaltigung einer 24 jährigen Mutter durch den besten Freund des Lebensgefährten.Die Klägerin leidet noch an Depressionen und ist psychisch angeschlagen.
LG Augsburg, 07.04.1998, Az 3O 4912/97; in: ADAC Schmerzensgeld Beträge,1999/2000, Lfd. Nr. 19.1360
15.000 bei sexuellem Missbrauch über 2 ½ Jahre an einer 11 jährigen durch den Stiefvater, mit vielfachem Geschlechtsverkehr mit verschiedenen angewandten Praktiken und vereinzeltem oralen Verkehr. Der überwiegen de Teil des Lebens der Klägerin wird durch die se Erlebnisse geprägt sein. Der Beklagte hat das ihm als Stiefvater entgegengebrachte Vertrauen auf das Gröbste verletzt und sich rücksichtslos über die Gefühle der unter seiner Obhut stehenden Klägerin hinweggesetzt. Die Vielzahl der einzelnen Missbrauchsfälle, der lange Zeitraum und die verschiedenen sexuellen Praktiken sind von erheblicher krimineller Energie getragen; es kam zu keinen Gewaltanwendungen; die strafrechtliche Verurteilung ist nicht anzurechnen.
LG Koblenz, 13.11.1997, Az 1 O 442/95; in: ADAC Schmerzensgeld Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1380
20.000 bei Vergewaltigung mit nachfolgender Schwangerschaft. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass eine strafrechtliche Verurteilung die wohl dominierende Form der Genugtuung darstellt, verkennt aber nicht, dass auch in dem Ausspruch einer Schmerzensgeldverurteilung dem Opfer regelmäßig Genugtuung zu verschaffen ist. Die wenig günstige wirtschaftliche Prognose des Beklagten führte zur Begrenzung auf 20.000 DM.
LG Dresen, Az 12 O 350/96; in: ADAC Schmerzensgeld Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1497
20.000 bei sexuellem Missbrauch durch den Stiefvater. Einem Mädchen, das ab dem 6. Lebensjahr ca. 3 Jahre lang von seinem - wegen
Alkoholismus vermindert schuldfähigen - Stiefvater sexuell missbraucht worden ist, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 DM zu zusprechen.
LG Dortmund, 17.02.1992, Az 5 O 204/91, STREIT 1992, 88
20.000 bei Vergewaltigung einer 16 jährigen unter Bedrohung mit einem Messer. Die Klägerin befand sich 1 ½ Jahre in nervenärztlicher Behandlung; nach 2 Jahren er folgte erneut eine psychotherapeutische Behandlung. Die Klägerin war über Jahre hinweg nicht in der Lage, ihre Rolle als Frau zu akzeptieren. Sie hat insbesondere Angst vor Männern und Angst davor, selbst Mutter zu werden. Sie kann kaum einen Beruf ergreifen, indem sie ständig mit Männern zu tun hat. Es ist noch eine längere nervenärztliche Behandlung erforderlich.
LG Koblenz, 13.07.1990, Az 2 O 522/87; in: ADAC Schmerzensgeld Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1506
20.000 und immaterieller Vorbehalt bei sexueller Nötigung der 12 jährigen Tochter. Die Klägerin wurde über einen Zeitraum von fast 5 Jahren von ihrem Vater ein bis zwei mal wöchentlich zu sexuellen Handlungen gezwungen, die sich bis zur Vorstufe des Geschlechtsverkehrs steigerten, und zwar unter Gewaltanwendung und Todesdrohungen.
 LG Köln, 27.05.1992, Az 2 O 410/91; in: ADAC Schmerzensgeld Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1508
20.000 und im materieller Vorbehalt bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch eines Mädchens, das über einen Zeitraum von 5 Jahren vier- bis fünf- mal sexuell missbraucht wurde und mit dem der Beischlaf vollzogen wurde. Die Klägerin ist die Tochter des Beklagten. Ein weiteres Schmerzensgeld kann die Klägerin auch beanspruchen, wenn nach Ablauf der nächsten 5 Jahre immer noch Therapie maß nahmen notwendig sind.
LG Münster, 30.09.1992, Az 16 O 151/92; in: ADAC Schmerzensgeld Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1519
20.000 bei Verhaltensauffälligkeiten nach sexuellem Missbrauch des Kindes. Missbraucht ein Mann ein Kind (Jungen) über einen längeren Zeitraum wiederholt sexuell, so dass es hier nach bei dem Kind zu massiven Verhaltensauffälligkeiten kommt, ist ein Schmerzensgeld von 20.000 DM angemessen.
OLG Koblenz 23.03.1998, Az 5 W 208/98, NJW 1999, 1640; FamRZ 1999, 1064-1065
20.000 bei einer brutalen Vergewaltigung einer im sechsten Monat schwangeren 28 jährigen Frau durch 2 Männer.
LG Ravensburg, 22.08.1996, Az 5 O 958/96; in: ADAC Schmerzensgeld Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1521
20.000 bei fortgesetztem sexuellem Missbrauch eines Mädchens.
1. Im Rahmen der Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes für das Opfer einesmfortgesetzten sexuellen Missbrauchs ist eine besondere persönliche Beziehung zwischen Täter und Opfer (hier, Vater und Tochter) an gemessen zu berücksichtigen; eben so das Verhalten im Ermittlungs- und Strafverfahren (hier: Belastung des Opfers durch eine Zeugenaussage).
2. Eine Verurteilung zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe bzw. deren Verbüßung wirken sich grundsätzlich nicht mindernd auf das Schmerzensgeld aus, da zwischen dem zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch und dem Anspruch auf strafrechtliche Verurteilung zu unterscheiden ist.
3. Einer Tochter, die von ihrem Vater zwischen ihrem fünften und zehnten Lebensjahr mehrfach sexuell missbraucht wurde, einmal in einem besonders schweren Fall (Oral verkehr bis STREIT 4 / 2000 183 zum Samenerguss), steht ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von mindestens 20.000 DM zu.
OLG Düsseldorf, 03.01. 1996, Az 10 W 250/95, STREIT 1996, 130 f.
20.000 Wenn ein Kind erstmals im Alter von 10 Jahren von dem Täter (Lebensgefährte der Mutter) sexuell missbraucht und in der Folgezeit regelmäßig mehrmals pro Woche zum Geschlechtsverkehr gezwungen wird, es schwanger und die Schwangerschaft abgebrochen wird, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 DM zuzusprechen.
LG Hamburg, 20.07.1990, Az 326 O 218/90, STREIT 1991, 42 f.
25.000 bei einer zweifachen Vergewaltigung ohne wesentliche Verletzungsfolgen. Der Schädiger setzte die Vergewaltigung fort, obwohl das Opfer bereits zum Tatzeitpunkt in einem erkennbar schlechten Zustand war. Das Leugnen der Tat im Strafverfahren führte zu weiteren psychischen Belastungen und Demütigungen, da eine genaue Schilderung des Tathergangs so wie ein psychologisches Glaubwürdigkeitsgutachten notwendig waren. Der Schädiger zeigte keinerlei Genugtuungsinteresse.
LG Frankfurt/M., 28.04.1994, Az 2/25 O 264/93; in: ADAC Schmerzensgeld Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1618
25.000 Die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes entfällt nicht bereits deshalb, weil der Vergewaltiger bereits zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten verurteilt wurde. Im Hinblick auf die zugefügten Schmerzen und die ausgestandene Todesangst ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 DM angemessen. Hinzu kommt, dass der Täter an einer Wiedergutmachung nicht interessiert ist.
LG Stuttgart, 13.01.1999, Az 10 O 282/98, STREIT 1999, 22 f.
25.000 bei sexuellem Missbrauch eines 12 jährigen Mädchens mit 25 bis 30 Wiederholungen.
Ein Schmerzensgeld von 25.000 DM ist angemessen, wenn ein 12 jähriges Mädchen von seinem Stiefvater über einen längeren Zeitraum wiederholt sexuell missbraucht bzw. bedroht wurde. Mittels Schlägen, zwang er das Mädchen es zu dulden, dass er sie an Brüsten und Scheide anfasste und streichelte. Infolge der Misshandlung unternahm das Mädchen einen Selbstmordversuch. Es kam zu Entwicklungsstörungen, die schulischen Leistungen wurden schlechter, schließlich hat sie jetzt keinen Kontakt mehr zur Mutter und ihren Geschwistern. Der Schädiger wurde zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren ohne Bewährung verurteilt. Sowohl im Strafprozess wie auch im zivilrechtlichen Verfahren provozierte der Schädiger 2 Begutachtungen des Mädchens, wodurch sie erneut mit den zu rückliegenden Vorgängen konfrontiert wurde. Die Geschädigte leidet noch immer unter Konzentrations- und Merkstörungen als Ausdruck einer Depression. LG Augsburg, 21.08.1992, Az 3 O 4463/90; in ADAC Schmerzensgeld Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1611
25.000 und immaterieller Vorbehalt bei sexuellem Missbrauch eines 14 jährigen Mädchens über die Dauer von 2 Jahren.
LG Köln, 21.08.1995, Az 2 O 203/95; in: ADAC Schmerzensgeld Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1624
30.000 bei Vergewaltigung nach Betäubung. Die Klägerin wurde schwanger und gebar ein Kind. Die Klägerin ist eine scheue, sexuell zurückhaltende und streng religiöse Frau. Zu dem ist sie eine psychisch labile Frau, der allein das Bewusstsein, sexuell missbraucht und dabei geschwängert worden zu sein, in ganz besonderer Weise zusetzen muss. Eine strafrechtliche Verurteilung des Täters ist bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nicht zu berücksichtigen.
LG Köln, 27.11.1992, Az 17 O 508/90, VersR 1993, 980 ADAC Schmerzensgeld Beträge 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1711
30.000 und immaterieller Vorbehalt bei sexuellem Missbrauch durch den Vater vom 8. bis zum 18. Lebensjahr.
1. Einem Mädchen, das seit dem 8. Lebensjahr über die Dauer von 9 Jahren regelmäßig, zum Teil täglich, von seinem Vater sexuell missbraucht worden ist und da durch schwerste Persönlichkeitsschäden erlitten hat, ist - auch unter Berücksichtigung der ihm zu gefügten Schmerzen - ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 DM zuzusprechen.
2. Ist mit massiven Spätfolgen zu rechnen, die psychiatrische bzw. psychotherapeutische Hilfe notwendig machen werden, ist ferner fest zustellen, dass der Verletze auch sämtlichen materiellen und immateriellen Zukunftsschaden zu ersetzen hat, so weit er nicht auf Sozialhilfeträger oder sonstige Dritte über geht. LG Köln, 26.10.1992, Az 32 O 155/92, STREIT 1993, 108 f.
30.000 und immaterieller Vorbehalt bei sexuellem Missbrauch eines 11 Jahre und 10 Monate alten Mädchens; innerhalb von 8 Monaten 42 Fälle sexuellen Missbrauchs. LG Saarbrücken, 14.10.1997, Az 12 O 241/96; in:
ADAC Schmerzensgeld Beträge, 1999/2000, Lfd. Nr. 19.1725
35.000 und immaterieller Vorbehalt wegen sexuellen Missbrauchs eines zu Beginn 11 jährigen Mädchens in mindestens 24 Fällen über einen Zeitraum von 4 Jahren. Mit 13 Jahren kam es mehrfach zum - zum Teil ungeschützten - Geschlechtsverkehr mit Defloration. Das Mädchen erlitt dauerhafte psychische Schäden, leidet an Schuldgefühlen und erlebt ihre eigene Sexualität als gestört. Die Verurteilung des Beklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren wirkte sich nicht auf die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes aus, weil der staatliche Strafanspruch in erster Linie dem Interesse der Allgemeinheit diene, den Täter strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
LG Mainz, 12.07.1999, Az 9O 240/98, STREIT 2000,122ff.
40.000 Für das stundenlange Martyrium einer äußerst brutalen Vergewaltigung einer 17jährigen ist ein Schmerzensgeld von 40.000 DM an gemessen. OLG Koblenz, 02.10.1998, Az 8 U 1682/97, NJW 1999, 1639
40.000 und immaterieller Vorbehalt. Hat ein Vater seine Tochter (beginnend mit deren vierzehnten Lebensjahr) mindestens einmal wöchentlich unter Gewaltanwendungen und Drohungen zunächst über einen Zeitraum von vier Jahren zur Duldung von sexuellen Handlungen und dann über einen weiteren Zeitraum von mehr als vier Jahren zum Geschlechtsverkehr gezwungen, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 DM an gemessen. LG Köln, 27.05.1992, Az 2 O 358/91, STREIT 1992, 114 f.
40.000 bei Entführung und mehrfacher Vergewaltigung einer 17 jährigen.
1. Ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 DM ist angemessen, wenn ein türkisches Mädchen gewaltsam entführt und (mit Defloration) über Tage hinweg mehrfach vergewaltigt worden ist.
2. Bei der Bemessung ist ins besondere berücksichtigt worden, dass die traumatische Erfahrung des erzwungenen Geschlechtsverkehrs bei dem zuvor offenen und lebensfrohen Opfer Ängste und Depressionen ausgelöst hat, die ihre Lebensqualität erheblich beeinträchtigen: durch Vermeidung von Freizeitkontakten außerhalb des Familienverbandes, durch den Verlust des Gefühls der Geborgenheit im islamisch-religiös geprägten Umfeld und die Angst vor sexuellen Kontakten, die der Vollziehung einer zwischenzeitlich eingegangenen Ehe entgegen steht. Ebenso ist das Verhalten des Täters bei den gerichtlichen Verfahren (Strafverfahren und Schadensersatzprozess) von Bedeutung, der die Betroffene zusätzlich verletzt und erniedrigt hat, indem er ihr (wahrheitswidrig) wechselnden Geschlechtsverkehr mit verschiedenen Männern vorgeworfen hat, was in der durch türkischislamische Tradition geprägten Umgebung der Betroffenen als besonders ehrenrührig angesehen wird (red. Leitsatz und Grün de)
OLG Hamm, 11.07.1991, Az 6 U 9/91, STREIT 1992, 85 ff.
40.000 bei sexuellem Missbrauch eines 6 jährigen Jungen durch brutale Erzwingung des Analverkehrs.Eine dauerhafte psychische Schädigung ist zu er warten. OLG Stuttgart, 02.04.1997, Az 1 U 148/96; in ADAC Schmerzensgeld Beträge,1999/2000, Lfd. Nr. 19.1891
40.000 bei fortgesetztem sexuellen Missbrauch einer Schutzbefohlenen. Bei fortgesetztem sexuellen Missbrauch einer Schutzbefohlenen durch den Stiefvater (vom 12. bis zum 15. Lebensjahr) ist ein Schmerzensgeld von 40.000 DM angemessen.
LG Dortmund, 14.09.1995, Az 7 O 522/92, STREIT 1996, 22
40.000 bei besonderer Tat, schwere und schweren psychischen Belastungen des Opfers.
1. Über den Schmerzensgeldanspruch des Opfers einer Vergewaltigung kann ein Teilurteil über ein Mindestschmerzensgeld (hier 75 %) ergehen, wenn die Höhe des Schmerzensgeldes wegen des noch nicht geklärten Ausmaßes der psychischen Schäden des Opfers streitig ist.
2. Bei einer Vergewaltigung, die wegen der darauffolgenden Geburt eines Kindes und des Verhaltens des Täters bei- und nach der Tat (Missbrauch des narkotisierten, widerstandsunfähigen Opfers durch den ihm bekannten Täter, Leugnen der Tat und Gegenanzeige wegen falscher Anschuldigung, Verweigerung von Unterhalts- und Schmerzensgeldzahlungen) zu ganz besonders schwerwiegenden psychischen Belastungen der depressiv vorgeschädigten Frau geführt hat, kann ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 40.000 DM gerecht fertigt sein, wobei die strafgerichtliche Verurteilung nicht zu berücksichtigen ist.
LG Köln, 27.11.1992; Az 17 O 508/90, VersR 1993, 980 f.
50.000 bei brutaler Vergewaltigung mit erheblichen Verletzungen, u.a. traumatischer Leberruptur, multiplen Hämatomen, Würgemalen am Hals, Kratzwunden und schwerem Schock. Es waren 10 Tage Intensivstation mit 3 Tagen künstlicher Beatmung erforderlich. Die Klägerin unterzog sich 25 therapeutischen Behandlungen und unterliegt der ständigen Kontrolle der Leberwerte. Sie musste wegen des Leberschadens ihre gesamte Lebensweise umstellen, leidet an den kaum nach vollziehbaren Schmerzen. Der Beklagte ist vermögenslos; die 4 jährige Jugendstrafe fällt nicht nennenswert ins Gewicht. Die Leberverletzung der Klägerin könnte sich verschlechtern.
LG Duisburg, 14.07.1993, Az 3 O 501/92; in: ADAC Schmerzensgeld Beträge,1999/2000, Lfd. Nr. 19.1936
50.000 bei sexuellem Missbrauch einer Minderjährigen durch die Eltern. Eine Minderjährige hat gegen ihre Eltern einen Schmerzensgeldanspruch von insgesamt 50.000 DM, wenn die se sich wegen der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung der Tochter strafbar gemacht haben. LG Düsseldorf, 05.03.1998, Az 8 O 123/97, FamRZ 1998, 1426 f. STREIT 4 /2000 185
60.000 bei Entführung, Vergewaltigung und Körperverletzung einer 17- jährigen. Ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 DM ist angemessen, wenn ein 17 jähriges Mädchen über mehrere Tage entführt, (mit Defloration) wiederholt vergewaltigt und verletzt wird. Bei der Bemessung wurde ins besondere berücksichtigt das dass Opfer unter starken Depressionen und Schlafstörungen leidet, die Öffentlichkeit meidet und die Aufnahme sexueller Kontakte in seiner nach der Tat geschlossenen Ehe ablehnt. OLG Hamm, 03.02.1992, Az 6 U 9/91, ZfSch 1992, 156
70.000 bei brutal ausgeführter Vergewaltigung eines 11 jährigen Mädchens. Ein Schmerzensgeld für eine Elfjährige in Höhe von 70.000 DM ist angemessen, wenn der Schädiger sie brutal vergewaltigt und dadurch der Minderjährigen nicht nur gravierende seelische Schäden, sondern neben Unterleibsverletzungen auch noch durch die zur Betäubung ein gesetzte Chemikalie eine Vergiftung zu gefügt hat, die zu einer schweren Leberschädigung mit nicht auszuschließenden Spätschäden führte. Als mäßigender Umstand ist dabei die Vermögenslosigkeit des Täters berücksichtigt worden. OLG Stuttgart, 01.08.1997, Az 2 U 75/97, NJW-RR 1998, 534/535
100.000 bei zahlreichen brutalen körperlichen und seelischen Misshandlungen und Vergewaltigungen.Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Verurteilung zu 10 Jahren Freiheitsstrafe die Genugtuungsfunktion nicht völlig aufhebe. Das Strafverfahren könne aufgrund seiner Eigenarten nur unvollkommen zur Verarbeitung und Bewältigung des Geschehens beitragen. Bei mehrfacher Vergewaltigung, begleitet von lebensbedrohlich grausamer, sadistischer Gewaltanwendung mit schweren physischen und psychischen Folgen für das Opfer kann ein Schmerzensgeld von 100.000 DM angemessen sein.
LG Frankfurt/M., 24.02.1998, Az 2/26 O 564/96, NJW 1998, 2294/2295; STREIT 1999, 22
Anmerkung: In die Auswertung wurden Entscheidungen ab 1990 auf genommen.

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