Kirchenaustritts-Abzocke
  
Geschrieben von: pethens  
Freitag, den 13. Mai 2016 um 22:09 Uhr

Wer aus der Kirche ausgetreten ist, sollte die Bescheinigung darüber bei seinen wichtigsten Unterlagen aufbewahren. In Berlin scheint es nämlich offenbar die Regel zu werden, dass Neu-Berliner von den Kirchensteuerstellen aufgefordert werden, ihre Austrittsbescheinigungen erneut vorzulegen – oder wieder Kirchensteuer zu zahlen.

https://www.youtube.com/watch?v=uU9NsZs8isc


Nachdem der Tagesspiegel in der vergangenen Woche über einen solchen Fall berichtet hatte, meldeten sich gleich mehrere Berliner, denen das Gleiche widerfahren war. Darunter auch Ursula R., die sich „abgezockt“ fühlt.

Die Psychologin und Managementtrainerin war schon 1972 in Freiburg im Breisgau aus der evangelischen Kirche ausgetreten und hatte „trotz mehrerer Umzüge“ nie Probleme mit den Finanzbehörden. Das änderte sich erst mit ihrem Umzug 1999 nach Berlin. Drei Jahre später erhielt die 55-Jährige Post von der Kirchensteuerstelle. In einem Fragebogen sollte sie beantworten, ob sie aus der Kirche ausgetreten war. Neun Monate später hatte sie ein zweites Formular im Briefkasten, was sie nun „wütend“ ausfüllte und ebenfalls zurückschickte.

Stutzig sei ihre Steuerberaterin geworden, als für das Jahr 2003 Kirchensteuer berechnet wurde. „Dagegen hatte ich Einspruch eingelegt“, berichtet sie. Nur mit Hilfe von „freundlichen Mitarbeitern“ des Freiburger Standesamtes konnte sie den erforderlichen Nachweis über den Jahrzehnte zurückliegenden Kirchenaustritt vorlegen. „Ich fühle mich als Bürger unnötig unter Verdacht gestellt, Steuern nicht zu bezahlen. Das ist eine böswillige Unterstellung.“ Außerdem trete man nicht aus materiellen, sondern „aus anderen Beweggründen“ aus der Kirche aus.

Auch in unserem Fall (Peter B-H) liegt der Kirchenaustritt schon 30 Jahre zurück. Die katholische Kirche verlangt über die Kirchensteuerstelle (die im übrigen im Finanzamt sitzt) jetzt seit Ende 2015 Kirchensteuer. Das Landesamt für Besoldung, wo ich seit 1979 meine Bezüge erhalte, hat den Kirchenaustritt in den 80 Jahre(durch das Amtsgericht Köln) aufgenommen und seit dieser Zeit keine Kirchensteuer gezahlt. Die Berliner Kichensteuerstelle hat dies jetzt nach 30 Jahren zum Anlass genommen Peter B-H in die Kirchensteuer aufzunehmen. Die Begründung lautet: laut ihrer Unterlagen sei Peter B.-H. 1951 als Katholik getauft worden. Über den Kirchenaustritt haben sie angeblich keine Unterlagen und setzten Peter B.-H. Ende 2015 als zahlendes katholischen Mitglied beim Finanzamt wieder ein. Auf Anfrage wurde mitgeteilt er  könnte bei dem Amtsgericht Berlin einen neuen Kirchenaustritt einreichen.. Würde die gemacht, hätte die Berliner katholische Kirche dann das Recht alle Kirchensteuer zu verlangen die seit Jahren nicht geleistet wurden.

Die Position der evangelischen Landeskirche, die auch im Auftrag des katholischen Erzbistums die Kirchensteuerstellen verwaltet, ist eindeutig: Die objektive Beweislast liege bei demjenigen, der aus der Kirche ausgetreten ist. Zwischen 1990 und 2004 habe es ca. 100 Widerspruchsfälle gegeben, von denen 39 vor Gericht landeten. Alle Fälle seien von der Landeskirche gewonnen worden. In welchen Fällen aber werden die Kirchensteuerstellen in Berlin aktiv? Bräuer sagt: „Nur dann, wenn eine Prüfanfrage von Seiten der Finanzbehörde vorliegt.“ Frank Pippig, Pressereferent mit Schwerpunkt Steuerrecht bei der Senatsfinanzverwaltung, hingegen sagt: „Die Kirchensteuerstellen erhalten wöchentlich eine Liste von Neuaufnahmen aller Steuerpflichtigen. Was die dann damit machen, ist nicht Sache der Finanzbeamten.“

Rechtsanwalt Karsten Sommer ärgert sich über die rigorose Position der Kirchen und spricht von „skrupellosem Geschäftsgebaren. Die Kirche nimmt staatliche Gewalt wahr und maßt sich Hoheitsrechte an.“ Nach einem Beschluss der Konferenz der Justizverwaltungen von Bund und Ländern müssen „Amtsgerichte Nachweise über Kirchenaustritte maximal zehn Jahre aufbewahren“, sagte Katrin-Elena Schönberg, Sprecherin des Kammergerichts. Vielleicht ist dies der Grund, warum nur in Berlin die Kirchen (evangelische und katholische Kirche) ihre ehemaligen "Schäflein" durch diese Art der Überprüfung wieder als zahlendes Mitglied zurück haben wollen.

Im Pfarrbuch der Kirchengemeinde, wo man vor der Austrittserklärung geführt wurde, kann jederzeit der Nachweis erbracht werden, wann genau der Kirchenaustritt gewesen ist. Die Pfarrei der katholischen Kirchen führen dieses Buch. Darin findet man alle Angaben über katholischen "Mitgliedern"der Kirchengemeinden. Selbst der Todeszeitpunkt wird dort aufgeführt. Vielleicht sollten in Zukuft die Kirchensteuerstellen dort mal nachfragen. Bei den Kirchen gehen nie Unterlagen über ihre Gläubigen verloren!!!
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 21. Juli 2016 um 23:53 Uhr



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